Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Online-Tickets sowie Gutscheine

1) Allgemeines

Der Vertrag kommt mit dem Taunus Wunderland, Otto Barth, Haus zur Schanze 1, D-65388 Schlangenbad zustande. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Zum Einkauf in unserem Internet-Shop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt. 

2) Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung

Die auf der Taunus Wunderland-Website angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Onlinebestellung eines Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, welches vom Taunus Wunderland innerhalb von 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail anzunehmen berechtigt ist, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt innerhalb der vorangeführten Frist keine Auftragsbestätigung gilt das Kaufangebot als abgelehnt und es kommt kein Kaufvertrag zustande. Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Gutscheine vom Taunus Wunderland versendet. Um Versandkosten zu sparen, können die gekauften Gutscheine auch mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung bezahlt werden, in welchem Fall die Gutscheine kostenlos via E-Mail versendet und vom Kunden ausgedruckt werden können. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, werden die Gutscheine aber auch im Falle einer Bezahlung derselben mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung per Post versendet. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung oder eine Nichtzustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen. Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt beim Taunus Wunderland angelangt oder gutgeschrieben wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit und ist das Taunus Wunderland berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten. 

3) Gutscheine 

Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese vom Taunus Wunderland mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste im INCERT Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen vom Taunus Wunderland abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben bzw. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens des Taunus Wunderland das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Barcode wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde. 

Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Keine Barauszahlung, keine Rückerstattung oder Umtausch von nicht eingelösten Gutscheinen. Differenzbeträge können nicht rückerstattet werden. Das Taunus Wunderland ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Die im Gutschein aufgeführten Leistungen können nur während der regulären Öffnungszeiten vom Betrieb erbracht bzw. garantiert werden. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte das Taunus Wunderland aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf das Taunus Wunderland als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden. 

4) Gültigkeit, Gültigkeitsdauer

Eintritts- und Wertgutscheine haben in ihrer Grundform kein Ablaufdatum und können jederzeit eingelöst werden. Dies gilt nicht für tagesdatierte Tickets, welche nur am gebuchten Datum gültig sind. Sämtliche andere Gutscheine sind auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar und bei Sortimentsveränderungen in ein gleichwertiges Produkt eintauschbar. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.

5) Barablöse, Rechnungslegung

Eine Barablöse des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wertes ist nicht möglich. Die Ausstellung einer umsatzsteuergerechten Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis erfolgt mit Erwerb und Ausstellung des Gutscheines. 

6) Sicherheitsgarantie, Datenschutz

Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen. Damit kann kein Unbefugter Ihre eingegebenen Daten während der Übertragung im Internet lesen. Um für die zusätzliche Sicherheit im Gutscheinshop zu sorgen, wenden wir eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen an. Ihre Angaben werden von uns automationsunterstützt verarbeitet. Auf Grund der allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde sich einverstanden, dass er Werbeinformationen des Taunus Wunderland erhält. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt. 

7) Umtausch, Rücktrittsrecht

Gutscheine, die nicht Ihrer Vorstellung entsprechen, senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung an uns retour. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts-(Wiederrufs)erklärung innerhalb von 14 Tagen dem Taunus Wunderland zugeht. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird oder es sich um tagesdatierte Tickets handelt (vgl. §312g, Abs. 9 BGB). Dieses Rückgaberecht gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch das Taunus Wunderland geleistet werden.

8) Gerichtsstand

Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. 

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Schwalbach.